Allgemeine Bestimmungen
- Allgemeine Bestimmungen
- Es gelten die Reglemente und Bestimmungen des SVPS sowie allfällige Spezialreglemente
und Reglemente ZKV-Fahr-Trophy.
- Die Skalmaimpfung ist obligatorisch. Der Nachweis (Pferdepass) muss im
Sekretariat vorgewiesen werden.
- Die Meldekarte ist zwingend abzugeben. Die eingesetzten Pferde sind dem
Veranstalter mittels offizieller Meldekarte 1 Stunde vor dem Start zu nennen.
Zuwiderhandlung hat Elimination von der Prüfung zur Folge.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Krankheiten, Sachschäden
und Materialverluste, welche Fahrer, Besitzer, Hilfspersonal oder Pferde
betreffen. Gegenüber Dritten besteht nur eine Haftpflicht im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen.
- Nach jeder Handlung oder Serie von Handlungen, die nach Meinung der Jury
oder der Richter klar und ohne Zweifel als Tierquälerei bezeichnet werden
kann, wird die Disqualifikation ausgesprochen.
- Es werden keine Reiseentschädigungen oder andere Vergütungen an Konkurrenten
oder Pferdebesitzer ausbezahlt.
- Dressurplatz 40 x 80 m für alle Prüfungen.
- Den Anweisungen des Parkdienstes ist Folge zu leisten.
- Wir bitten alle Teilnehmer den Platz auch wieder sauber zu verlassen. Auf dem
Transporter-Parkplatz für LKW’s steht eine grosse Mistkarre bereit.
- Hunde gehören jederzeit an die Leine. Der Organisator übernimmt keinerlei
Schäden durch freilaufende Hunde.
Herzlichen Dank an unsere Goldsponsoren