Allgemeine Bestimmungen

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Es gelten die Reglemente und Bestimmungen des SVPS sowie allfällige Spezialreglemente
    und Reglemente ZKV-Fahr-Trophy.
  • Die Skalmaimpfung ist obligatorisch. Der Nachweis (Pferdepass) muss im
    Sekretariat vorgewiesen werden.
  • Die Meldekarte ist zwingend abzugeben. Die eingesetzten Pferde sind dem
    Veranstalter mittels offizieller Meldekarte 1 Stunde vor dem Start zu nennen.
    Zuwiderhandlung hat Elimination von der Prüfung zur Folge.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Krankheiten, Sachschäden
    und Materialverluste, welche Fahrer, Besitzer, Hilfspersonal oder Pferde
    betreffen. Gegenüber Dritten besteht nur eine Haftpflicht im Rahmen der
    gesetzlichen Bestimmungen.
  • Nach jeder Handlung oder Serie von Handlungen, die nach Meinung der Jury
    oder der Richter klar und ohne Zweifel als Tierquälerei bezeichnet werden
    kann, wird die Disqualifikation ausgesprochen.
  • Es werden keine Reiseentschädigungen oder andere Vergütungen an Konkurrenten
    oder Pferdebesitzer ausbezahlt.
  • Dressurplatz 40 x 80 m für alle Prüfungen.
  • Den Anweisungen des Parkdienstes ist Folge zu leisten.
  • Wir bitten alle Teilnehmer den Platz auch wieder sauber zu verlassen. Auf dem
    Transporter-Parkplatz für LKW’s steht eine grosse Mistkarre bereit.
  • Hunde gehören jederzeit an die Leine. Der Organisator übernimmt keinerlei
    Schäden durch freilaufende Hunde.

Herzlichen Dank an unsere Goldsponsoren